Großhandel mit Zeitungen und Zeitschriften
Der Staat schuf die Grundlage
Mit dem Artikel 5 unseres Grundgesetzes wird die Gleichschaltung der Presse und die Unterdrückung unbequemer Meinungen ausgeschlossen. Das in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg aufgebaute Großhandelssystem für Zeitungen und Zeitschriften garantiert Pressefreiheit und Pressevielfalt.
Preisbindung
Bundesweit können Presseerzeugnisse zum gleichen Preis erworben werden. Dahinter steckt der Gedanke, daß kleine wie große Händler im Wettbewerb die gleichen Chancen haben sollen. Somit sichert die Preisbindung die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Presseerzeugnissen.
Feste Erstverkaufstage
Wissen ist bekanntlich Macht. Damit kein Leser einen
Informationsvorsprung besitzt, werden von den Verlagen
einheitliche Erstverkaufstage festgelegt.
Alleinauslieferung
Jeder Presse-Großhändler hat ein festes Gebiet, das nur er
beliefert. Dieses Alleinauslieferungsrecht verpflichtet den
Presse-Großhändler gleichzeitig, auch Einzelhändler mit äußerst
geringem Presseumsatz anzufahren und zu beliefern - selbst wenn
dies unrentabel ist. Die Überallerhältlichkeit des
Presse-Angebotes ist dadurch garantiert.
Remissionsrecht
Mit dem Recht, unverkaufte Presseerzeugnisse zurückzugeben,
entfällt das Risiko, auf unverkaufter Ware "sitzenzubleiben".
Wir können also bedenkenlos auch spezielle Zeitungen und
Zeitschriften bevorraten, die nur einen kleinen Kundenkreis
ansprechen. Das Remissionsrecht unterstützt somit die
Pressevielfalt.

